Kategorie: Aus der Arbeit der JKV-RLP

Nachsuche und Tierschutz

Liebe Hundeführerinnen und Hundeführer,

Die Nachsuche in der jagdlichen Praxis mit unseren Hunden erfolgt immer nach einem Ereignis, bei dem ein Wildtier verletzt wurde. Sei es ein ungenauer Schuss oder eine Kollision mit einem Fahrzeug.

Unser Auftrag, unser Anspruch und unsere Verpflichtung ist es, dieses Tier zu finden und falls es noch leben sollte, so schnell als möglich von seinen Leiden zu erlösen. Dabei sind wir auf die Unterstützung unserer tapferen Hunde angewiesen. Dieses Handeln mit der Verpflichtung zur gerechten Nachsuche, im Auftrag des Tierschutzes ist in den  Jagdgesetzen des Bundes und der Länder verankert.

 Der JGHV Landesverband RLP  und seine Mitglieder stehen für eine qualifizierte, saubere und tierschutzgerechte Nachsuche.

Der Menschenschutz und der Tierschutz hat dabei oberste Priorität.

Tierschutz gilt für das Leben und die Gesundheit unserer Hunde, als auch für das nachgesuchte Stück Wild. Die kritische Situation tritt immer bei der freien Arbeit, der erforderlichen Hetze auf das noch lebende kranke Stück, ein.  Das Reglement des Internationalen Schweißhundverbandes ISHV sagt dazu :

„Im Sinne des Tierschutzes ist der Hundeführer/Hundeführerin verpflichtet dem Stück, welches im Wundbett oder Wundkessel angetroffen wird, oder in erreichbarer Entfernung verhofft, unter Beachtung der Sicherheitsregeln, so bald als möglich den Fangschuss anzutragen.“

Diese Regel ist von allen unserer Nachsucheführer/innen uneingeschränkt zu beachten und verpflichtend.

Grundsätzlich ist Nachsuchenarbeit Dienst am Wild, Dienst an der Jagd und damit praktizierter Tierschutz.

Sie hat niemals den persönlichen Erfolg zum Inhalt, sondern

ausschließlich die Vermeidung unnötigen Leides.

Selbstdarstellerische Videoaufnahmen mit tierschutzrelevanten Verfehlungen von Mitgliedern in sozialen Medien oder auch privaten Homepages sind jagdschädlich und desavouieren die Arbeit von Nachsucheführern, die in Zurückhaltung tagtäglich ihren Dienst am Wild verrichten

Zuwiderhandlungen werden vereinsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

der Vorstand des JKV RLP

Nachsuche ist Verpflichtung

Die Verpflichtung zur Nachsuche ergibt sich neben den moralisch, ethischen Grundsätzen der waidgerechten Jagd aus den verbindlichen Rechtsnormen des Tierschutzgesetzes und den Jagdgesetzen des Bundes und der Länder.

Diesen Rechtsnormen entsprechend müssen die Jagdrechtsinhaber nachweisen, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Nachsuche sorgfältig durchgeführt und so lange fortgesetzt werden kann bis das Wild zur Strecke gebracht wird oder auf Grund der vorliegenden Tatsachen angenommen werden muss, dass ein Fehlschuss vorliegt, bzw. das Stück nicht zur Strecke gebracht werden kann.

Nachsuchentätigkeit wird innerhalb der Jägerschaft in der Regel ehrenamtlich in der Freizeit organisiert und durch Hundeführer durchgeführt, die in ihrer beruflichen Bindung freie oder freiere Gestaltungsmöglichkeiten haben. Diese Tätigkeit ist freiwillig, obwohl sie einem gesetzlichen Pflichtbereich angehört.

Die Motivation der Hundeführer ist vorrangig im Tierschutz begründet und wird fortwährend durch diesen Gedanken genährt. Kein anderer Jäger steht so sehr unter dem Eindruck grauenhafter Tierschicksale, keiner ist häufiger mit den schlimmen Folgen übler Schussverletzungen beim Schalenwild konfrontiert wie der Nachsucheführer.

Für die betroffenen Jäger ist eine Nachsuche ein seltener Einzelfall, bei dem sie die geschundene Kreatur meist auch dann erst zu Gesicht bekommen, wenn diese bereits durch einen Fangschuss erlöst ist. So bleibt die erschwerte Nachsuche mit dem Schweißhund nur allzu oft als herausragendes jagdliches Erlebnis in ihrer Erinnerung.

Die sorgfältige Nachsuche aber ist harte und hochqualifizierte Arbeit und nicht im Erlebnisbereich der Jagd anzusiedeln. Bei dieser Arbeit muss beim Hundeführer neben körperlicher Eignung, objektiver Beurteilungsfähigkeit auch Passion und Durchhaltewille mit Erfahrung über das Verhalten des Wildes vereint sein. 

Oberflächlichkeit und Dilettantismus hat hier nichts verloren und verlängert die Leidenszeit der verletzten Tiere.

Maßstab für die Entscheidung, ob ein Stück Schalenwild zur Strecke gebracht werden kann oder aufgegeben werden muss, kann aber nur die Nachsuche mit dem gut ausgebildeten, gut geführten und erfahrenen Schweißhund sein.

Schweißhundearbeit ist nicht vergleichbar mit der Arbeit von Stöberhunden oder Vorstehhunden vor dem Schuß. Um keine falsche Interpretation aufkommen zu lassen, ich möchte auf keinen Fall die Arbeit anderer Gebrauchshundeschläge abqualifizieren. In jeder Rasse gibt es viele Hunde, die ihre Arbeit auf hohem Niveau erfüllen. Aber es gibt auch in jeder Rasse Hunde, die weniger gut ausgebildet und geführt sind. Nehmen wir z.B. einen Stöberhund, der nicht gut stöbert, oder einen Vorstehhund, der nicht gut sucht und einen Erdhund , der nicht gut sprengt weil er zu wenig  Gelegenheit hat; alle  negativen Arbeiten dieser Hunde haben gemeinsam, dass der Jagderfolg eingeschränkt ist. Aber die Sau, die gesucht und nicht gefunden wurde, der Fasan und der Fuchs sind gesund und erfreuen sich weiterhin eines normalen Lebens.

Der schlecht ausgebildete und wenig geführte Schweißhund, der aus welchen Gründen auch immer, seinen hohen Grad an Spezialisierung nicht erreichen konnte, ist ethisch ganz anders zu bewerten. Versagt er bei seiner Aufgabe, nämlich das kranke Wild zu finden ggfl. zu hetzen und zu stellen, so bleibt in der Dickung ein Stück Wildbret liegen (für den Tierschutz belanglos weil es tot ist) oder aber es bleibt ein krankes Tier mit schlimmsten Verletzungen in der Dickung sitzen, welches qualvolle Tage ,Wochen und Monate vor sich hat und in dieser Zeit bis zum Skelett abmagert.  

Nicht jeder Hund lässt sich für diese Spezialistenarbeit ausbilden und auch nicht jeder Führer. Wer der jagenden Öffentlichkeit suggeriert, dies wäre möglich und unbedingt notwendig, der irrt gewaltig und agiert kontraproduktiv im Sinne des Tierschutzes.

Reinhard Scherr

Text und Fotos mit freundlicher Genhemigung von Reinhard Scherr

Wo wir herkommen

Bericht des JGHV vom  05. Juni 2016:

„Als regionale Vertretungen des Jagdgebrauchshundeverbandes (JGHV) gründete sich die Jagdkynologische Vereinigung Rheinland-Pfalz (JKV) am 12.05.2016 in der Gutsschänke Bonnheimer Hof nahe Bad Kreuznach.
Die JKV Rheinland-Pfalz versteht sich als Bindeglied zwischen dem JGHV und den hierin organisierten Hundeführerinnen und –führern im Lande. Die Aufgaben der neu gegründeten Vereinigung orientieren sich an den Zielen des JGHV, d.h. sie wird primär die Vertretung der jagdkynologischen Belange bei Landesbehörden sein, aber auch den Landesjagdverband bei allen jagdkynologischen Aktivitäten beraten und unterstützen. Besonderes Augenmerk wird zudem auf eine Öffentlichkeitsarbeit für das Jagdhundewesen gelegt.

Der Anstoß zur Gründung der JKV kam im Rahmen der Hundeobleute -Tagung des Landesjagdverbandes RLP. Federführend in der Vorbereitung der Gründungsversammlung war die Gruppe Mittelrhein im Verein Deutsch Drahthaar, die alle in Rheinland-Pfalz vertretenen Mitgliedsorganisationen des JGHV zur Gründungsversammlung einlud.
Vertreter und Vertreterinnen von 21 der 30 stimmberechtigten Organisationen in Rheinland-Pfalz waren der Einladung gefolgt und ließen sich gemäß Tagungsordnung zunächst vom Vizepräsidenten des JGHV, Ulrich Augstein, über die Idee einer JKV informieren. Anschließend wurde einstimmig die Grundsatzentscheidung zur Gründung gefällt. Als Geschäftsordnung wurde die Mustersatzung JKV des JGHV übernommen. Zum jetzigen Zeitpunkt wird eine Eintragung der JKV in das Vereinsregister des Landes nicht forciert, da dies vor dem Hintergrund der angestrebten Beteiligung in jagdkynologisch relevanten Gesetzgebungsverfahren nicht notwendig ist.
Unter der Leitung von Edmund Kohl (VDD), Michael Franzmann (VDW) und Ernst O. Bormann (VDD, Protokollführer) wählte die Versammlung den ersten Vorstand der JKV. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Obmann Knut Kirchhoff (VDD), Stellvertretender Obmann Manfred Marschall (JGV R-M-L), Schriftführerin Annette Schultheiß (PRT) und Kassenführerin Melissa Michel (UV). Als Beisitzer wurden René Kirsch (Pf. JGV), Dr. Thomas Mengel (Wei) und Marco Sergi (VJT) sowie als Kassenprüfer Jürgen Köhler (Schwarzwildbrackenverein) und Volker Schäfer (Verein Dachsbracke) gewählt.
Alle vorgeschlagenen Personen wurden jeweils einstimmig gewählt und nahmen die Wahl auch an. Zudem wurde beschlossen, dass der jeweils amtierende LJV-Landeshundeobmann als beratendes Mitglied zu den Vorstandssitzungen des JKV eingeladen wird.
Die erste Vorstandssitzung ist bereits terminiert, um die Geschäftsordnung auf Basis der Mustersatzung des JGHV möglichst bald auf den Weg zu bringen. Weiterhin ist vorgesehen, in Abstimmung mit dem LJV Kontakt zur neu gewählten Landesregierung, den politischen Parteien, den Bauern- und Winzerverbänden sowie dem Gemeinde- und Städtebund Kontakte auf zu nehmen.

Manuela Blumenröther“

Quelle: https://www.jghv.de/index.php/72-jagdkynologische-vereinigung-rheinland-pfalz-gegruendet

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