Hier finden Sie den Pressetext des Landesverbandes der Berufsjäger Rheinland-Pfalz/Saarland e.V., der vom Jagdgebrauchshundverbandes e.V. (JGHV) unterstützt wird.
Kategorie: Presseerklärungen und Medieninformationen (Seite 1 von 2)
5. Juli 2024 (DJV/JGHV) Berlin/Bonn
Bundesrat will Ausnahme für Jagdhunde beibehalten. JGHV und DJV begrüßen Entscheidung. Vorstoß des Agrarausschusses für Verbot wurde scharf kritisiert.
Der Bundesrat hat heute gegen die Empfehlung seines Agrarausschusses gestimmt und ein Kupierverbot für Jagdhunde abgelehnt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) begrüßen diese Entscheidung. DJV und JGHV hatten die Initiative zuvor als unnötig und kontraproduktiv im Sinne des Tierschutzes kritisiert: Das Kupieren der Rute im Welpenalter findet bei Jagdhunden ausnahmslos zum Gesundheitsschutz statt. Umgestürzte Bäume, Brombeeren, Schwarzdorn oder Schilf können bei langer Rute zu schwersten Verletzungen führen. Insbesondere können Entzündungen im Rückenmark eine Amputation im Erwachsenenalter erforderlich machen oder sogar zum Tod führen.
Das Kupieren von Jagdhunden innerhalb der ersten Lebenstage ist unproblematisch. Eine innerartliche Kommunikation ist auch mit kupierter Rute zweifelsfrei möglich. Kupierte Hundewelpen dürfen nur an Jagdscheininhaber abgegeben werden. Entgegen den Ausführungen in der Begründung des Agrarausschusses gibt es in Ländern, in denen ein Kupierverbot besteht, nachweislich tierschutzrelevante Probleme, wenn Einsatzgebiet mit deutschen Verhältnissen vergleichbar ist. Fälle von Rutenverletzungen sind bei nicht kupierten Hunden keine Seltenheit.
Die Bundesregierung hatte bereits am 24. Mai 2024 einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen, der vorsieht, an der bewährten Kupier-Praxis bei Jagdhunden festzuhalten. Nach der nun vorliegenden Ablehnung des Kupierverbots durch den Bundesrat wird der Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf beraten.
Link zur Originalmeldung: Bundesrat lehnt Kupierverbot von Jagdhunden ab | Deutscher Jagdverband
Pressetext des Jagdgebrauchshundverbandes e.V. (JGHV):
Agrarausschuss im Bundesrat will Ausnahme für Jagdhunde kippen. JGHV und DJV kritisieren Vorstoß als kontraproduktiv für Tierschutz. Bundesrat und Bundesregierung sind aufgefordert, das präventive Kürzen der Rute weiterhin zuzulassen.
Foto anbei, v. l. n. r.: JKA-Präsident Frank Wagner, der neue Geschäftsführer Martin Rückert, die bisherige Geschäftsführerin Dr. Gertrud Helm, Alexander Flierl, MdL
Fotonachweis: U. Wittmann
Am 25.07.2023 fand in Hackenheim eine außerordentliche Mitgliederversammlung des JGHV- Landesverbands Rheinland-Pfalz statt. Anlass war die Regierungsvorlage zur Novelle des Landesjagdgesetzes, die im Zuge des Anhörungsverfahrens auch dem JGHV-Landesverband Rheinland-Pfalz als anerkannte Vereinigung der Jägerinnen und Jäger zur Stellungnahme zuging.
Die Versammlung hat einstimmig beschlossen, den Vorstand des JGHV-Landesverbandes mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme an die Landesregierung zu beauftragen. Der Beschluss der Versammlung wurde durch die anwesenden Vertreter des Bundespräsidiums des Jagdgrauchshundverbandes, Präsident Karl Walch und Vizepräsident Friedhelm Röttgen, ausdrücklich unterstützt. In mehreren Arbeitsgruppen werden nun Positionen, insbesondere zu den im Gesetzesentwurf vorgesehenen Regelungen zum Einsatz, zur Ausbildung sowie zum Nachweis der Brauchbarkeit der Jagdhunde, erarbeitet.
Manfred Marschall als Vorsitzender des JGHV Landesverbands Rheinland-Pfalz betont: „Geeignete und brauchbare Jagdhunde sind für eine tierschutzgerechte Jagd unverzichtbar. Die Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz treten dafür ein, dass sowohl die Ausbildung als auch der Einsatz und der Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden nach eindeutigen und tierschutzgerechten Maßstäben erfolgen muss. Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesem Anspruch nicht gerecht. Es gilt jetzt, die Kompetenz der Jagdgebrauchshundevereine in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen und die richtigen Impulse zu setzen.“
Einen wesentlichen Änderungsbedarf der Gesetzesvorlage sieht der JGHV-Landesverband Rheinland-Pfalz bei der Ausbildung und Prüfung der Jagdhunde für die Wasserarbeit und der Baujagd. Darüber hinaus sollen in der Stellungnahme die Regelungen zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden, sowie weitere grundsätzliche Aspekte im Bereich der jagdrechtlichen Regelungen inhaltlich aufgegriffen werden.
JGHV-Landesverband Rheinland-Pfalz
Hintergrund:
Die Stellungnahmen zum Regierungsentwurf für ein neues Landesjagdgesetz in Rheinland-Pfalz können von den angehörten Verbänden bis Mitte Oktober 2023 bei der Landesregierung vorgelegt werden.
Der JGHV Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. ist als eingetragener gemeinnütziger Verein, der Zusammenschluss der Zucht- und Prüfungsvereine der Jagdgebrauchshunde in Rheinland-Pfalz, die Mitglied im Jagdgebrauchshundverband (JGHV e.V.) sind.
Als zweitgrößte anerkannte Vereinigung der Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz verfolgt er den Zweck, die jagdkynologischen Interessen der angeschlossenen Mitgliedsvereine in transparenter Form zu bündeln und sie in Abstimmung mit dem JGHV auf Landesebene, insbesondere gegenüber Politik, Organen und Verwaltungen des Landes und anderer Vereine und Verbände zu vertreten und einen Interessensausgleich herzustellen.
Dabei ist im Sinne einer tierschutzkonformen Jagd und des dafür unverzichtbaren Jagdgebrauchs-hundewesens, der Tier- und Naturschutz, die Ausbildung und das Prüfungswesen von Jagd-gebrauchshunden zu fördern und zu sichern, so dass qualifizierte leistungsfähige Jagdhunde für den jagdlichen Einsatz verfügbar sind.
Zu seinen Aufgaben gehört es auch Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und die nicht-jagende Bevölkerung über Jagd und Jagdgebrauchshundewesen aufzuklären. Der JGHV Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. bietet Weiterbildungsmaßnahmen für Hundeführer, Verbandsrichter, Ausbilder in Hundeführerlehrgängen und Vertreter der Mitgliedsvereine an.
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft BMEL 55/23
Ariane Kari wird erste Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung
Bundeskabinett beschließt Besetzung
Die Bundesregierung hat heute auf Vorschlag von Bundesminister Cem Özdemir Ariane Désirée Kari zur Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz berufen. Sie ist bisher stellvertretende Landestierschutzbeauftragte in Baden-Württemberg und wird ihr neues Amt Mitte Juni 2023 antreten.
Bundesminister Cem Özdemir: „Ich freue mich, dass es gelungen ist, mit Ariane Kari eine ausgewiesene Expertin mit langjähriger tierschutzfachlicher Erfahrung zu gewinnen. Ich bin überzeugt, dass sie mit ihrer Arbeit wichtige Impulse setzen und den gesamtgesellschaftlichen Diskurs und Dialog im Bereich des Tierschutzes mit fachlicher Expertise begleiten und fördern wird. Mein Ministerium setzt damit einen weiteren Punkt aus dem Koalitionsvertrag um. Das zeigt, wie wichtig der Bundesregierung das Thema Tierschutz ist. Viele Bundesländer haben sich mit entsprechenden Landesbeauftragten bereits auf den Weg gemacht. Mit der Schaffung des Amtes auf Bundesebene werden wir den Tierschutz in Deutschland strukturell und institutionell weiter stärken.“
Ariane Kari: „In der Arbeit als Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz sehe ich eine große Chance, den Tierschutz voranzubringen. Ich freue mich sehr darauf, Tieren auf Bundesebene eine Stimme zu geben und sie zum Beispiel in Gesetzgebungsverfahren zu vertreten. Außerdem werde ich immer wieder den Fokus auf Missstände im Umgang mit Tieren richten, damit diese von den zuständigen Stellen behoben werden. Ein weiterer Schwerpunkt wird sein, als Ansprechpartnerin für Organisationen sowie für Bürgerinnen und Bürger, die sich mit dem Tierschutz oder der Tierhaltung befassen, zur Verfügung zu stehen und ihren Anregungen Rechnung zu tragen. Nicht zuletzt werde ich mit Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit mehr Wissen über die Bedürfnisse von Tieren vermitteln – denn Wissen schützt Tiere.“
Die Beauftragte soll politisch und fachlich unabhängig arbeiten. Zu den Aufgabenschwerpunkten zählen dabei unter anderem:
• Beratung und Unterstützung des für Tierschutz zuständigen Bundesministers zu tierschutzrelevanten Fragestellungen in Form von Empfehlungen und Stellungnahmen
• Beteiligung bei Vorhaben der Bundesregierung im Bereich des Tierschutzes und Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Tierschutzes auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
• Zusammenarbeit und Austausch mit den für den Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörden der Länder und den in den Ländern bestellten Landesbeauftragten für den Tierschutz
• Bearbeitung von Bürgeranfragen zu allgemeinen und aktuellen Tierschutzthemen
• Austausch mit bundes- und landesweit tätigen Tierschutz- und Tierhalterorganisationen
• Darstellung und Kommunikation der Arbeit der Beauftragten in der Öffentlichkeit
• Erstellung und Veröffentlichung eines regelmäßigen Tätigkeitsberichts über die Arbeit der Beauftragten
Zur Person:
Ariane Désirée Kari wurde 1987 in Pforzheim geboren. Sie ist seit 2016 in der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten am Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg tätig und übernahm hier 2017 das Amt der stellvertretenden Landestierschutzbeauftragten.
Nach erfolgreicher Approbation als Tierärztin im Jahr 2012 qualifizierte sich Frau Kari 2015 im Rahmen einer Weiterbildung zur Amtstierärztin und erwarb 2019 die tierärztliche Zusatzbezeichnung Tierschutz. Sie konnte sich zudem zur Fachtierärztin für Öffentliches Veterinärwesen weiterbilden.
Seit 2022 ist Ariane Kari außerdem Fachtierärztin für Tierschutz. Darüber hinaus war Frau Kari von 2012 bis 2014 als Mitarbeiterin der Stabsstelle für Ernährungssicherheit im Regierungspräsidium Tübingen im Bereich der Tierarzneimittelüberwachung tätig und hatte von 2014 bis 2016 die stellvertretende Tierschutzreferatsleitung im Veterinäramt Rhein-Neckar-Kreis (Wiesloch) inne.
Ariane Kari wird ihr Amt am 12. Juni 2023 antreten und sich bei einem Termin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft öffentlich vorstellen. Dazu wird das BMEL rechtzeitig einladen.
Am Samstag, den 3. September 2022 trafen sich auf Einladung des JGHV Landesverbandes Rheinland-Pfalz 24 Jägerinnen und Jäger im Gemeindehaus in Schlierschied im Hunsrück. Sie wollten vom Lehrgangsleiter und langjährigen anerkannten Nachsucheführer Reinhard Scherr mehr darüber erfahren, wie es dem Wild ergeht, wenn der Schuss nicht dort sitzt, wo sie hingezielt hatten. Schmerzen und Leid des beschossenen Stückes sind unweigerlich die Folge, so Scherr, und weiter: „Dieses Leid so kurz wie möglich zu halten seien nicht nur waidgerecht, sondern tierschutzkonforme Pflicht jeder Waidfrau und -mannes.“
Gebrächschüsse, Laufschüsse, Waidwundschüsse und Schüsse mit unpassender Munition sind nur einige Beispiele aus seinem großem Erfahrungsschatz, die lange und aufwändige Nachsuchen zur Folge haben können. Und – die Pflicht des Schützen, diese Fehlschüsse zu verhindern beginnt weit vor dem Schuss, z.B. mit regelmäßigem Schießtraining oder der Wahl der richtigen Munition. Unterstützt wurde er durch den ebenfalls bestätigten Nachsucheführer Hartmut Frohnweiler, Förster im zum Forstamt Simmern gehörenden Staatswald Schlierscheid, in dem der praktische Teil stattfand. In sechs von den beiden Nachsucheführern sorgfältig vorbereiteten Szenarien wurden verschiedene Anschüsse präsentiert. Die Teilnehmer hatten Gelegenheit, sich dort im Finden und Lesen der Pirschzeichen zu üben, die Scherr ausführlich erklärte und deutete.
„Lassen Sie vermeintlich „sichere Vorbeischüsse“ kontrollieren“, so der eindringliche Appell Scherrs. Bei Drückjagden, so seine Erfahrung, wurde bei mindestens einem Viertel der Kontrollsuchen auf sogenannte „Fehlschüsse“, bei denen die Schützin oder der Schütze sicher waren, vorbei geschossen zu haben, ein Stück gefunden.
Ein weiterer Schritt in Richtung Normalität
Am 24.07.2022 fand der 108. Verbandstag des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) wieder im gewohnten Umfeld im Maritim – Hotel in Fulda statt. Bei herrlichem Sommerwetter konnte JGHV Präsident, Karl Walch zahlreiche Delegierte und Gäste begrüßen.
Im 123. Jahr seines Bestehens konnte die Versammlung neben den inhaltsreichen und ambitionierten Grußwortrednern von DJV, VDH und LJV-Hessen zum ersten Mal nach Ende des II. Weltkrieges den Präsidenten des Österreichischen Jagdgebrauchshundeverbandes (ÖJGV), Herrn Dr. Walter Anzböck begrüßen. Die Herausforderungen beider Länder sind, wie könnte es anders sein, sehr ähnlich, ja, nahezu identisch. Ein enger Schulterschluss beider Verbände ist über die Grenzen sinnvoll, notwendig und für die Zukunft sicherlich erstrebenswert.
Wichtige Tagesordnungspunkte waren die Neufassung der „Ordnung für das Verbandsrichterwesen“, die Vorstellung des Gütesiegels „Ausbildungsleiter – vom JGHV empfohlen“ aber auch allgemeine, verbandspolitisch wichtige Themen um Ausbildung, Führung und Prüfung von Jagdgebrauchshunden aller Rassen.
Bei den anstehenden Wahlen wurden die bisherigen Präsidiumsmitglieder und die Angehörigen der beiden Disziplinarkammern mit überwältigender Mehrheit in ihren Ämtern bestätigt und wiedergewählt.
JGHV