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Jagdrechtsnovelle – JGHV Landesverband Rheinland-Pfalz positioniert sich –

Am 25.07.2023 fand in Hackenheim eine außerordentliche Mitgliederversammlung des JGHV- Landesverbands Rheinland-Pfalz statt. Anlass war die Regierungsvorlage zur Novelle des Landesjagdgesetzes, die im Zuge des Anhörungsverfahrens auch dem JGHV-Landesverband Rheinland-Pfalz als anerkannte Vereinigung der Jägerinnen und Jäger zur Stellungnahme zuging.

Die Versammlung hat einstimmig beschlossen, den Vorstand des JGHV-Landesverbandes mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme an die Landesregierung zu beauftragen. Der Beschluss der Versammlung wurde durch die anwesenden Vertreter des Bundespräsidiums des Jagdgrauchshundverbandes, Präsident Karl Walch und Vizepräsident Friedhelm Röttgen, ausdrücklich unterstützt.  In mehreren Arbeitsgruppen werden nun Positionen, insbesondere zu den im Gesetzesentwurf vorgesehenen Regelungen zum Einsatz, zur Ausbildung sowie zum Nachweis der Brauchbarkeit der Jagdhunde, erarbeitet.

Manfred Marschall als Vorsitzender des JGHV Landesverbands Rheinland-Pfalz betont: „Geeignete und brauchbare Jagdhunde sind für eine tierschutzgerechte Jagd unverzichtbar. Die Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz treten dafür ein, dass sowohl die Ausbildung als auch der Einsatz und der Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden nach eindeutigen und tierschutzgerechten Maßstäben erfolgen muss. Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesem Anspruch nicht gerecht. Es gilt jetzt, die Kompetenz der Jagdgebrauchshundevereine in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen und die richtigen Impulse zu setzen.“      

Einen wesentlichen Änderungsbedarf der Gesetzesvorlage sieht der JGHV-Landesverband Rheinland-Pfalz bei der Ausbildung und Prüfung der Jagdhunde für die Wasserarbeit und der Baujagd. Darüber hinaus sollen in der Stellungnahme die Regelungen zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden, sowie weitere grundsätzliche Aspekte im Bereich der jagdrechtlichen Regelungen inhaltlich aufgegriffen werden.

           JGHV-Landesverband Rheinland-Pfalz

Hintergrund:

Die Stellungnahmen zum Regierungsentwurf für ein neues Landesjagdgesetz in Rheinland-Pfalz können von den angehörten Verbänden bis Mitte Oktober 2023 bei der Landesregierung vorgelegt werden.

Der JGHV Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. ist als eingetragener gemeinnütziger Verein, der Zusammenschluss der Zucht- und Prüfungsvereine der Jagdgebrauchshunde in Rheinland-Pfalz, die Mitglied im Jagdgebrauchshundverband (JGHV e.V.) sind.

Als zweitgrößte anerkannte Vereinigung der Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz verfolgt er den Zweck, die jagdkynologischen Interessen der angeschlossenen Mitgliedsvereine in transparenter Form zu bündeln und sie in Abstimmung mit dem JGHV auf Landesebene, insbesondere gegenüber Politik, Organen und Verwaltungen des Landes und anderer Vereine und Verbände zu vertreten und einen Interessensausgleich herzustellen.

Dabei ist im Sinne einer tierschutzkonformen Jagd und des dafür unverzichtbaren Jagdgebrauchs-hundewesens, der Tier- und Naturschutz, die Ausbildung und das Prüfungswesen von Jagd-gebrauchshunden zu fördern und zu sichern, so dass qualifizierte leistungsfähige Jagdhunde für den jagdlichen Einsatz verfügbar sind.

Zu seinen Aufgaben gehört es auch Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und die nicht-jagende Bevölkerung über Jagd und Jagdgebrauchshundewesen aufzuklären. Der JGHV Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. bietet Weiterbildungsmaßnahmen für Hundeführer, Verbandsrichter, Ausbilder in Hundeführerlehrgängen und Vertreter der Mitgliedsvereine an.

Nachsuche und Tierschutz

Liebe Hundeführerinnen und Hundeführer,

Die Nachsuche in der jagdlichen Praxis mit unseren Hunden erfolgt immer nach einem Ereignis, bei dem ein Wildtier verletzt wurde. Sei es ein ungenauer Schuss oder eine Kollision mit einem Fahrzeug.

Unser Auftrag, unser Anspruch und unsere Verpflichtung ist es, dieses Tier zu finden und falls es noch leben sollte, so schnell als möglich von seinen Leiden zu erlösen. Dabei sind wir auf die Unterstützung unserer tapferen Hunde angewiesen. Dieses Handeln mit der Verpflichtung zur gerechten Nachsuche, im Auftrag des Tierschutzes ist in den  Jagdgesetzen des Bundes und der Länder verankert.

 Der JGHV Landesverband RLP  und seine Mitglieder stehen für eine qualifizierte, saubere und tierschutzgerechte Nachsuche.

Der Menschenschutz und der Tierschutz hat dabei oberste Priorität.

Tierschutz gilt für das Leben und die Gesundheit unserer Hunde, als auch für das nachgesuchte Stück Wild. Die kritische Situation tritt immer bei der freien Arbeit, der erforderlichen Hetze auf das noch lebende kranke Stück, ein.  Das Reglement des Internationalen Schweißhundverbandes ISHV sagt dazu :

„Im Sinne des Tierschutzes ist der Hundeführer/Hundeführerin verpflichtet dem Stück, welches im Wundbett oder Wundkessel angetroffen wird, oder in erreichbarer Entfernung verhofft, unter Beachtung der Sicherheitsregeln, so bald als möglich den Fangschuss anzutragen.“

Diese Regel ist von allen unserer Nachsucheführer/innen uneingeschränkt zu beachten und verpflichtend.

Grundsätzlich ist Nachsuchenarbeit Dienst am Wild, Dienst an der Jagd und damit praktizierter Tierschutz.

Sie hat niemals den persönlichen Erfolg zum Inhalt, sondern

ausschließlich die Vermeidung unnötigen Leides.

Selbstdarstellerische Videoaufnahmen mit tierschutzrelevanten Verfehlungen von Mitgliedern in sozialen Medien oder auch privaten Homepages sind jagdschädlich und desavouieren die Arbeit von Nachsucheführern, die in Zurückhaltung tagtäglich ihren Dienst am Wild verrichten

Zuwiderhandlungen werden vereinsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

der Vorstand des JKV RLP

Nachsuche ist Verpflichtung

Die Verpflichtung zur Nachsuche ergibt sich neben den moralisch, ethischen Grundsätzen der waidgerechten Jagd aus den verbindlichen Rechtsnormen des Tierschutzgesetzes und den Jagdgesetzen des Bundes und der Länder.

Diesen Rechtsnormen entsprechend müssen die Jagdrechtsinhaber nachweisen, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Nachsuche sorgfältig durchgeführt und so lange fortgesetzt werden kann bis das Wild zur Strecke gebracht wird oder auf Grund der vorliegenden Tatsachen angenommen werden muss, dass ein Fehlschuss vorliegt, bzw. das Stück nicht zur Strecke gebracht werden kann.

Nachsuchentätigkeit wird innerhalb der Jägerschaft in der Regel ehrenamtlich in der Freizeit organisiert und durch Hundeführer durchgeführt, die in ihrer beruflichen Bindung freie oder freiere Gestaltungsmöglichkeiten haben. Diese Tätigkeit ist freiwillig, obwohl sie einem gesetzlichen Pflichtbereich angehört.

Die Motivation der Hundeführer ist vorrangig im Tierschutz begründet und wird fortwährend durch diesen Gedanken genährt. Kein anderer Jäger steht so sehr unter dem Eindruck grauenhafter Tierschicksale, keiner ist häufiger mit den schlimmen Folgen übler Schussverletzungen beim Schalenwild konfrontiert wie der Nachsucheführer.

Für die betroffenen Jäger ist eine Nachsuche ein seltener Einzelfall, bei dem sie die geschundene Kreatur meist auch dann erst zu Gesicht bekommen, wenn diese bereits durch einen Fangschuss erlöst ist. So bleibt die erschwerte Nachsuche mit dem Schweißhund nur allzu oft als herausragendes jagdliches Erlebnis in ihrer Erinnerung.

Die sorgfältige Nachsuche aber ist harte und hochqualifizierte Arbeit und nicht im Erlebnisbereich der Jagd anzusiedeln. Bei dieser Arbeit muss beim Hundeführer neben körperlicher Eignung, objektiver Beurteilungsfähigkeit auch Passion und Durchhaltewille mit Erfahrung über das Verhalten des Wildes vereint sein. 

Oberflächlichkeit und Dilettantismus hat hier nichts verloren und verlängert die Leidenszeit der verletzten Tiere.

Maßstab für die Entscheidung, ob ein Stück Schalenwild zur Strecke gebracht werden kann oder aufgegeben werden muss, kann aber nur die Nachsuche mit dem gut ausgebildeten, gut geführten und erfahrenen Schweißhund sein.

Schweißhundearbeit ist nicht vergleichbar mit der Arbeit von Stöberhunden oder Vorstehhunden vor dem Schuß. Um keine falsche Interpretation aufkommen zu lassen, ich möchte auf keinen Fall die Arbeit anderer Gebrauchshundeschläge abqualifizieren. In jeder Rasse gibt es viele Hunde, die ihre Arbeit auf hohem Niveau erfüllen. Aber es gibt auch in jeder Rasse Hunde, die weniger gut ausgebildet und geführt sind. Nehmen wir z.B. einen Stöberhund, der nicht gut stöbert, oder einen Vorstehhund, der nicht gut sucht und einen Erdhund , der nicht gut sprengt weil er zu wenig  Gelegenheit hat; alle  negativen Arbeiten dieser Hunde haben gemeinsam, dass der Jagderfolg eingeschränkt ist. Aber die Sau, die gesucht und nicht gefunden wurde, der Fasan und der Fuchs sind gesund und erfreuen sich weiterhin eines normalen Lebens.

Der schlecht ausgebildete und wenig geführte Schweißhund, der aus welchen Gründen auch immer, seinen hohen Grad an Spezialisierung nicht erreichen konnte, ist ethisch ganz anders zu bewerten. Versagt er bei seiner Aufgabe, nämlich das kranke Wild zu finden ggfl. zu hetzen und zu stellen, so bleibt in der Dickung ein Stück Wildbret liegen (für den Tierschutz belanglos weil es tot ist) oder aber es bleibt ein krankes Tier mit schlimmsten Verletzungen in der Dickung sitzen, welches qualvolle Tage ,Wochen und Monate vor sich hat und in dieser Zeit bis zum Skelett abmagert.  

Nicht jeder Hund lässt sich für diese Spezialistenarbeit ausbilden und auch nicht jeder Führer. Wer der jagenden Öffentlichkeit suggeriert, dies wäre möglich und unbedingt notwendig, der irrt gewaltig und agiert kontraproduktiv im Sinne des Tierschutzes.

Reinhard Scherr

Text und Fotos mit freundlicher Genhemigung von Reinhard Scherr

Ariane Kari wird erste Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft BMEL 55/23

Ariane Kari wird erste Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung – Bundeskabinett beschließt Besetzung

Ariane Kari wird erste Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung

Bundeskabinett beschließt Besetzung

Die Bundesregierung hat heute auf Vorschlag von Bundesminister Cem Özdemir Ariane Désirée Kari zur Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz berufen. Sie ist bisher stellvertretende Landestierschutzbeauftragte in Baden-Württemberg und wird ihr neues Amt Mitte Juni 2023 antreten.

Bundesminister Cem Özdemir: „Ich freue mich, dass es gelungen ist, mit Ariane Kari eine ausgewiesene Expertin mit langjähriger tierschutzfachlicher Erfahrung zu gewinnen. Ich bin überzeugt, dass sie mit ihrer Arbeit wichtige Impulse setzen und den gesamtgesellschaftlichen Diskurs und Dialog im Bereich des Tierschutzes mit fachlicher Expertise begleiten und fördern wird. Mein Ministerium setzt damit einen weiteren Punkt aus dem Koalitionsvertrag um. Das zeigt, wie wichtig der Bundesregierung das Thema Tierschutz ist. Viele Bundesländer haben sich mit entsprechenden Landesbeauftragten bereits auf den Weg gemacht. Mit der Schaffung des Amtes auf Bundesebene werden wir den Tierschutz in Deutschland strukturell und institutionell weiter stärken.“

Ariane Kari: „In der Arbeit als Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz sehe ich eine große Chance, den Tierschutz voranzubringen. Ich freue mich sehr darauf, Tieren auf Bundesebene eine Stimme zu geben und sie zum Beispiel in Gesetzgebungsverfahren zu vertreten. Außerdem werde ich immer wieder den Fokus auf Missstände im Umgang mit Tieren richten, damit diese von den zuständigen Stellen behoben werden. Ein weiterer Schwerpunkt wird sein, als Ansprechpartnerin für Organisationen sowie für Bürgerinnen und Bürger, die sich mit dem Tierschutz oder der Tierhaltung befassen, zur Verfügung zu stehen und ihren Anregungen Rechnung zu tragen. Nicht zuletzt werde ich mit Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit mehr Wissen über die Bedürfnisse von Tieren vermitteln – denn Wissen schützt Tiere.“

Die Beauftragte soll politisch und fachlich unabhängig arbeiten. Zu den Aufgabenschwerpunkten zählen dabei unter anderem:

•       Beratung und Unterstützung des für Tierschutz zuständigen Bundesministers zu tierschutzrelevanten Fragestellungen in Form von Empfehlungen und Stellungnahmen

•       Beteiligung bei Vorhaben der Bundesregierung im Bereich des Tierschutzes und Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Tierschutzes auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene

•       Zusammenarbeit und Austausch mit den für den Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörden der Länder und den in den Ländern bestellten Landesbeauftragten für den Tierschutz

•       Bearbeitung von Bürgeranfragen zu allgemeinen und aktuellen Tierschutzthemen

•       Austausch mit bundes- und landesweit tätigen Tierschutz- und Tierhalterorganisationen

•       Darstellung und Kommunikation der Arbeit der Beauftragten in der Öffentlichkeit

•       Erstellung und Veröffentlichung eines regelmäßigen Tätigkeitsberichts über die Arbeit der Beauftragten

Zur Person:

Ariane Désirée Kari wurde 1987 in Pforzheim geboren. Sie ist seit 2016 in der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten am Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg tätig und übernahm hier 2017 das Amt der stellvertretenden Landestierschutzbeauftragten.

Nach erfolgreicher Approbation als Tierärztin im Jahr 2012 qualifizierte sich Frau Kari 2015 im Rahmen einer Weiterbildung zur Amtstierärztin und erwarb 2019 die tierärztliche Zusatzbezeichnung Tierschutz. Sie konnte sich zudem zur Fachtierärztin für Öffentliches Veterinärwesen weiterbilden.

Seit 2022 ist Ariane Kari außerdem Fachtierärztin für Tierschutz. Darüber hinaus war Frau Kari von 2012 bis 2014 als Mitarbeiterin der Stabsstelle für Ernährungssicherheit im Regierungspräsidium Tübingen im Bereich der Tierarzneimittelüberwachung tätig und hatte von 2014 bis 2016 die stellvertretende Tierschutzreferatsleitung im Veterinäramt Rhein-Neckar-Kreis (Wiesloch) inne.

Ariane Kari wird ihr Amt am 12. Juni 2023 antreten und sich bei einem Termin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft öffentlich vorstellen. Dazu wird das BMEL rechtzeitig einladen.

„Waidgerechte Jagd beginnt lange vor dem Schuss“ -Jagdkynologische Vereinigung in RLP führte Anschuss-Seminar „Nachsuche auf Schalenwild“ durch

Am Samstag, den 3. September 2022 trafen sich auf Einladung des JGHV Landesverbandes Rheinland-Pfalz 24 Jägerinnen und Jäger im Gemeindehaus in Schlierschied im Hunsrück. Sie wollten vom Lehrgangsleiter und langjährigen anerkannten Nachsucheführer Reinhard Scherr mehr darüber erfahren, wie es dem Wild ergeht, wenn der Schuss nicht dort sitzt, wo sie hingezielt hatten. Schmerzen und Leid des beschossenen Stückes sind unweigerlich die Folge, so Scherr, und weiter: „Dieses Leid so kurz wie möglich zu halten seien nicht nur waidgerecht, sondern tierschutzkonforme Pflicht jeder Waidfrau und -mannes.“

Gebrächschüsse, Laufschüsse, Waidwundschüsse und Schüsse mit unpassender Munition sind nur einige Beispiele aus seinem großem Erfahrungsschatz, die lange und aufwändige Nachsuchen zur Folge haben können. Und – die Pflicht des Schützen, diese Fehlschüsse zu verhindern beginnt weit vor dem Schuss, z.B. mit regelmäßigem Schießtraining oder der Wahl der richtigen Munition. Unterstützt wurde er durch den ebenfalls bestätigten Nachsucheführer Hartmut Frohnweiler, Förster im zum Forstamt Simmern gehörenden Staatswald Schlierscheid, in dem der praktische Teil stattfand. In sechs von den beiden Nachsucheführern sorgfältig vorbereiteten Szenarien wurden verschiedene Anschüsse präsentiert. Die Teilnehmer hatten Gelegenheit, sich dort im Finden und Lesen der Pirschzeichen zu üben, die Scherr ausführlich erklärte und deutete.

„Lassen Sie vermeintlich „sichere Vorbeischüsse“ kontrollieren“, so der eindringliche Appell Scherrs. Bei Drückjagden, so seine Erfahrung, wurde bei mindestens einem Viertel der Kontrollsuchen auf sogenannte „Fehlschüsse“, bei denen die Schützin oder der Schütze sicher waren, vorbei geschossen zu haben, ein Stück gefunden.

Pressemitteilung im Juli 2022 zum 108. Verbandstag des JGHV e.V.

Ein weiterer Schritt in Richtung Normalität

Am 24.07.2022 fand der 108. Verbandstag des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) wieder im gewohnten Umfeld im Maritim – Hotel in Fulda statt. Bei herrlichem Sommerwetter konnte JGHV Präsident, Karl Walch zahlreiche Delegierte und Gäste begrüßen.

Im 123. Jahr seines Bestehens konnte die Versammlung neben den inhaltsreichen und ambitionierten Grußwortrednern von DJV, VDH und LJV-Hessen zum ersten Mal nach Ende des II. Weltkrieges den Präsidenten des Österreichischen Jagdgebrauchshundeverbandes (ÖJGV), Herrn Dr. Walter Anzböck begrüßen. Die Herausforderungen beider Länder sind, wie könnte es anders sein, sehr ähnlich, ja, nahezu identisch. Ein enger Schulterschluss beider Verbände ist über die Grenzen sinnvoll, notwendig und für die Zukunft sicherlich erstrebenswert.

Wichtige Tagesordnungspunkte waren die Neufassung der „Ordnung für das Verbandsrichterwesen“, die Vorstellung des Gütesiegels „Ausbildungsleiter – vom JGHV empfohlen“ aber auch allgemeine, verbandspolitisch wichtige Themen um Ausbildung, Führung und Prüfung von Jagdgebrauchshunden aller Rassen. 

Bei den anstehenden Wahlen wurden die bisherigen Präsidiumsmitglieder und die Angehörigen der beiden Disziplinarkammern mit überwältigender Mehrheit in ihren Ämtern bestätigt und wiedergewählt.

                                                                                                                                                                       JGHV 

Jagdkynologische Vereinigung in RLP neu aufgestellt

Seit April 2022 ist die Jagdkynologische Vereinigung Rheinland-Pfalz unter dem Namen JGHV Landesverband RLP e.V.  als gemeinnütziger Verein anerkannt und eingetragen. Der Zusammenschluss der jagdlichen Zucht- und Prüfungsvereine unter dem Dach des Jagdgebrauchshundeverbands (JGHV e.V.) erhält damit ein neues Gewicht im Kreise der jagdlichen Vereinigungen.

„Gut ausgebildete und leistungsfähige Jagdhunde sind für eine tierschutzgerechte Jagd unverzichtbar“ sagt Manfred Marschall, der wieder- gewählte Vorsitzende des JGHV Landesverbands RLP e.V.

„Wir können mit unserer neuen Aufstellung die berechtigten Anliegen des Jaghundewesens gemeinsam mit den Stimmen der Jägerinnen und Jäger sowie der Jagdrechtsinhaber jetzt noch besser einbringen“, so führt Marschall weiter aus.

Der für die Jagd im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) verantwortliche Staatssekretär Dr. Manz hat dem JGHV Landesverband RLP e.V. bereits offiziell den Status einer Vereinigung der Jägerinnen und Jäger nach Landesjagdgesetz bestätigt und die Beteiligung in den anstehenden jagdpolitischen Entscheidungen zugesichert.

Hierzu sagt Marschall: „zusätzliche qualifizierte Stimmen im Sinne der Jagd sind wichtiger denn je, gemeinsam mit den anderen Verbänden gilt es jetzt, klare und zeitgemäße Positionen in den anstehenden Diskussionen um die Anpassung des Jagdrechts in Rheinland-Pfalz einzunehmen.“

Zum Hintergrund: derzeit wird im MKUEM an einem Referentenentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes gearbeitet. In die Erarbeitung und die anschließenden Beratungen fließen unter anderem auch die Stellungnahmen der in Rheinland-Pfalz anerkannten Vereinigungen der Jägerinnen und Jäger ein. Der JGHV Landesverband-RLP e.V. vertritt als Verband mit seinen Mitgliedsvereinen rund  10.000 Mitglieder in RLP und ist damit nach dem Landesjagdverband Rheinland-Pfalz die zweitgrößte Vereinigung rheinland-pfälzischer Jägerinnen und Jäger.

Wo wir herkommen

Bericht des JGHV vom  05. Juni 2016:

„Als regionale Vertretungen des Jagdgebrauchshundeverbandes (JGHV) gründete sich die Jagdkynologische Vereinigung Rheinland-Pfalz (JKV) am 12.05.2016 in der Gutsschänke Bonnheimer Hof nahe Bad Kreuznach.
Die JKV Rheinland-Pfalz versteht sich als Bindeglied zwischen dem JGHV und den hierin organisierten Hundeführerinnen und –führern im Lande. Die Aufgaben der neu gegründeten Vereinigung orientieren sich an den Zielen des JGHV, d.h. sie wird primär die Vertretung der jagdkynologischen Belange bei Landesbehörden sein, aber auch den Landesjagdverband bei allen jagdkynologischen Aktivitäten beraten und unterstützen. Besonderes Augenmerk wird zudem auf eine Öffentlichkeitsarbeit für das Jagdhundewesen gelegt.

Der Anstoß zur Gründung der JKV kam im Rahmen der Hundeobleute -Tagung des Landesjagdverbandes RLP. Federführend in der Vorbereitung der Gründungsversammlung war die Gruppe Mittelrhein im Verein Deutsch Drahthaar, die alle in Rheinland-Pfalz vertretenen Mitgliedsorganisationen des JGHV zur Gründungsversammlung einlud.
Vertreter und Vertreterinnen von 21 der 30 stimmberechtigten Organisationen in Rheinland-Pfalz waren der Einladung gefolgt und ließen sich gemäß Tagungsordnung zunächst vom Vizepräsidenten des JGHV, Ulrich Augstein, über die Idee einer JKV informieren. Anschließend wurde einstimmig die Grundsatzentscheidung zur Gründung gefällt. Als Geschäftsordnung wurde die Mustersatzung JKV des JGHV übernommen. Zum jetzigen Zeitpunkt wird eine Eintragung der JKV in das Vereinsregister des Landes nicht forciert, da dies vor dem Hintergrund der angestrebten Beteiligung in jagdkynologisch relevanten Gesetzgebungsverfahren nicht notwendig ist.
Unter der Leitung von Edmund Kohl (VDD), Michael Franzmann (VDW) und Ernst O. Bormann (VDD, Protokollführer) wählte die Versammlung den ersten Vorstand der JKV. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Obmann Knut Kirchhoff (VDD), Stellvertretender Obmann Manfred Marschall (JGV R-M-L), Schriftführerin Annette Schultheiß (PRT) und Kassenführerin Melissa Michel (UV). Als Beisitzer wurden René Kirsch (Pf. JGV), Dr. Thomas Mengel (Wei) und Marco Sergi (VJT) sowie als Kassenprüfer Jürgen Köhler (Schwarzwildbrackenverein) und Volker Schäfer (Verein Dachsbracke) gewählt.
Alle vorgeschlagenen Personen wurden jeweils einstimmig gewählt und nahmen die Wahl auch an. Zudem wurde beschlossen, dass der jeweils amtierende LJV-Landeshundeobmann als beratendes Mitglied zu den Vorstandssitzungen des JKV eingeladen wird.
Die erste Vorstandssitzung ist bereits terminiert, um die Geschäftsordnung auf Basis der Mustersatzung des JGHV möglichst bald auf den Weg zu bringen. Weiterhin ist vorgesehen, in Abstimmung mit dem LJV Kontakt zur neu gewählten Landesregierung, den politischen Parteien, den Bauern- und Winzerverbänden sowie dem Gemeinde- und Städtebund Kontakte auf zu nehmen.

Manuela Blumenröther“

Quelle: https://www.jghv.de/index.php/72-jagdkynologische-vereinigung-rheinland-pfalz-gegruendet

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